Infektiöse Anämie: Veranstalter müssen Pferde-Register führen

Eine Änderung der sogenannten Einhufer-Blutarmut-Verordnung beschert den Organisatoren von Pferdeport- und Zuchtveranstaltungen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Nach dem Wunsch der Bundesländer soll bei jeder überregionalen Veranstaltung, bei der Pferde verschiedener Bestände zusammenkommen, ein neues Register mit Pferdedaten geführt werden. Die Veranstalter sind verpflichtet, die Daten aller teilnehmenden Pferde und Ponys zu dokumentieren. Das teilt die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) mit. Die FN ist zwar ganz und gar nicht glücklich über die Änderung der Verordnung, appelliert aber daran, die Vorgaben der Behörden einzuhalten.

Mehr Informationen über EIA gibt es unter https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/hygiene-im-pferdestall in dem Absatz „Übersicht der für Pferde ansteckenden Krankheiten“. Dort ist auch ein Dokument mit Antworten auf wichtige Fragen zum neuen Pferde-Register zu finden. Das Dokument steht zudem hier als Download zur Verfügung.