Lockdown vorerst bis zum 14. Februar

Seit dem 16. Dezember gilt in NRW ein umfassender Lockdown. Am 19. Januar 2021 haben die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin dazu eine weitere Verschärfung und eine Verlängerung vorerst bis zum 14. Februar 2021 vereinbart.

Der Freizeit- und Amateuersport auf und in Sportstätten bleibt in NRW weiterhin verboten. Die bestehenden Regeln für das Versorgen und Bewegen der Pferde aus Tierschutzgründen sind nicht verändert worden.

Detaillierte Informationen und Antworten auf viele Fragen gibt es wie immer beim Pferdesportverband Westfalen.